Liebe/r Reisekunde /-in, im Folgenden möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y, BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages (nachfolgend: Reisevertrag) sind.
Anmeldung und Bestätigung Mit der verbindlichen und zahlungpflichtigen Online-Buchung zu einer Reise / Kurs, werden die allgemeinen Reisebedingungen anerkannt. Durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters wird der Reisevertrag rechtskräftig geschlossen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die Ausschreibung sowie diese Reisebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden. Mit Betätigung der Schaltfläche (Internet Webseite) „Absenden“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Absenden“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
Bezahlung Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung und die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung, einschließlich Sicherungsschein (Kundengeldabsicherungsvertrag gemäß §651t BGB), ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Mit der Bestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Bei Reisen, die mit Flügen angeboten werden, ist eine Anzahlung von 40% des Reisepreises fällig, da für die gebuchten Linienflüge von den Fluggesellschaften eine Zahlung des gesamten Flugpreises mir der Buchung der Flüge fällig wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert 22 Tage vor Reiseantritt beglichen sein. Bei den Wochenend- und Tageskursen wird der gesamte Betrag mit Zusendung der Kursbestätigung innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 10 Tage vor Reisebeginn erstellt und – sobald die Restzahlung zu der Reise eingegangen ist – unverzüglich versandt. Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CARPE DIEM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten. Geschenkgutscheine: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit jede von uns angebotene Reise oder Kurs als Geschenkgutschein mit offenem Termin zu erwerben. Die Gutscheine sind 3 Jahre ab Kaufdatum gültig, frei übertragbar und für jede Veranstaltung von Carpe Diem gültig. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich. Es besteht – gegen Aufzahlung – die Möglichkeit, abgelaufenen Gutscheine zu verlängern.
Versicherung Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zusammen mit der Buchung. Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden Ihre Rücktrittsgebühren oder die Kosten, die Ihnen bei einer außerplanmäßigen Rückreise entstehen, abgedeckt. Ferner empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss eines Versicherungspaketes (Haftpflicht-, Kranken-, Unfall- und Gepäckversicherung). CARPE DIEM hat für jeden Reiseteilnehmer eine Versicherung abgeschlossen, die im Fall des Konkurses des Veranstalters für die zu erbringenden Leistungen einsteht (Insolvenzschutzversicherung gemäß § 651 t BGB) Der Sicherungsschein geht dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zu.
Leistungen Für den Umfang unserer vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten maßgebend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die auf den Internetseiten enthaltenden Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben in schriftlicher Form zu erklären.
Leistungs- und Preisänderung Werden Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem im Prospekt angegebenen Umfang vor Reiseantritt erforderlich, so teilen wir diese unverzüglich mit, sofern uns dies möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind. Flugplanänderungen, Änderung der angegebenen Fahrtrouten oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseverlaufs erforderlich und den Reiseteilnehmern zumutbar ist. Irrtümer, Druckfehler sowie Programm- und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Änderungen oder Abweichungen von den Prospekt /- Internetbeschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Trekking-, Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln in außereuropäischen Reiseländern u. a. der auf den Internetseiten angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Ausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Die Leiter der Touren und Kurse sind in der Regel erfahrene Führer und entsprechend qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. der Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Falls nachträgliche Preisänderungen 8% des ursprünglichen Reisepreises übersteigen, oder erhebliche Änderungen einer Reiseleistung eintreten, so ist unmittelbar nach Kenntnis dieser Änderung der Reiseteilnehmer berechtigt kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu Verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung von CARPE DIEM über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Katalog angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist. Über die Gründe und den Umfang der Reisepreisänderung wird der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Ein Angebot von CARPE DIEM, welches erhebliche Vertragsänderung beinhaltet, kann nicht nach Reisebeginn erklärt werden. CARPE DIEM kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von CARPE DIEM bestimmten und angemessenen Frist, das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von CARPE DIEM bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. CARPE DIEM kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g BGB wird verwiesen.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die bei der Reise / Kurs angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ergeht bis 14 Tage vor Reisebeginn der Bescheid. Eingezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. CARPE DIEM ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt wird. Im Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Streik, Krieg etc.) sind wir berechtigt, die Reise kurzfristig zu stornieren. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichen Maß vertragswidrig verhält, und der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen oder psychischen Leistungsvermögens nicht gewachsen bzw. Aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht, ist ein fristloser Rücktritt vom Vertrag durch uns möglich. Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die dem Veranstalter im Fall der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze (bezogen auf die Reise) bedeuten würde, so hat der Veranstalter bis 4 Wochen vor Reiseantritt ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Den gezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer dann unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalter besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Auf § 651h BGB wird verwiesen.
Rücktritt durch den Reisegast Es besteht jederzeit die Möglichkeit, von einer Reise / Kurs zurückzutreten. In Ihrem Interesse und aus Gründen der Beweispflicht ist dies in schriftlicher Form empfehlenswert. Bei einem Rücktritt, Nichtantritt oder wenn durch Fehlen der Reisedokumente (Pass, Visum etc.) ein Ausschluss von der Reise bedingt ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dabei gelten folgende Stornobeträge: Bis 90 Tage vor Reisebeginn 50 Euro pro Person. 90 – 43 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, 42 – 22 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, 21 – 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, 13 – 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises, ab dem 6. Tag 90% des Reisepreises, am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises. Für die Tages- und Wochenendkurse gelten folgende Stornobedingungen: 42 – 22 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des Rechnungsbetrages, 21 – 14 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages, 13 – 7 Tage vor Veranstaltungstermin 80% des Rechnungsbetrages, ab dem 6. Tag 90% des Reisepreises, am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises. Generell fallen für jede gebuchte Reise/Kurs die/der storniert oder umgebucht wird Bearbeitungskosten an. Fällig werden dafür bei einem Veranstaltungspreis unter 50 Euro der Betrag von 10 Euro und ab einem Veranstaltungspreis von 50 Euro der Betrag von 25 Euro und ab einem Veranstaltungspreis von 1000 Euro der Betrag von 50 Euro. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bis zu Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehen tatsächlich Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, min. jedoch 100 Euro. Der Veranstalter kann der Teilnahme Dritter widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.Vermittelt CARPE DIEM einen Charter- oder Linienflug zu Spezialtarifen, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 Prozent der Flugkosten betragen. Umbuchungen müssen schriftlich vorgenommen werden und werden pauschal mit 50 Euro – bzw. mit 25 Euro bei den Wochenendkursen, pro Person berechnet. CARPE DIEM behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leitungsträger, die Richtigkeit der Ausschreibung der Leistungen im Prospekt, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 5 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen (z.B. Beförderung im Flug- oder Schienenverkehr, Schiffspassagen, Bootsfahrten, Sonderveranstaltungen, Mietwagenservice, etc.). Dazu zählen genauso Leistungsstörungen auf Campingplätzen oder ähnliche Unterkünfte. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, § 651 p BGB ist Bestandteil dieses Vertrages.
Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Dazu gehört insbesondere seine Beanstandung unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern es möglich ist. Erfolgt dies nicht, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern CARPE DIEM wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Reisende, die die Kultur des Gastlandes, die Würde seiner Bewohner nicht respektieren oder durch ihr Verhalten die Gruppendynamik erheblich stören, können wir von der Reise ausschließen, d.h. wir können vom Vertrag zurücktreten. Bergführer, Reiseleiter und Agenturen sind nicht berechtigt und von CARPE DIEM bevollmächtigt geltend gemachte Ansprüche von Reiseteilnehmern mit Wirkung gegen CARPE DIEM anzuerkennen. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich am Flughafen mittels schriftlicher Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Buchungsunterlagen, Flugticket, Hotelgutscheine, etc.) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält..
Haftungsbeschränkungen- und ausschluss Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber CARPE DIEM unter der unter Ziffer 17 genannten Anschrift geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung gegenüber CARPE DIEM kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Verspätungsschäden binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu melden. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Abtretungsverbot: Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen CARPE DIEM an Dritte ist ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise unter mitreisenden Familienangehörigen.
Vorschriften Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollvorschriften ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) – evtl. mit Visum – sein muss, selbstverantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. CARPE DIEM steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes in der Reiseausschreibung wird hingewiesen. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung (Nr. 2111/2005) zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesell-schaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel informiert wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, die so genannte „Black List“ , die auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar ist.
Datenschutz und allgemeine Bestimmungen Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und gespeichert, die für Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendig sind. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte für Werbezwecke. Ihre personenbezogenen Daten werden von CARPE DIEM ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglich vereinbarter Reiseleistungen, verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer/-innen einer Reise, die jede(r) Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in die Liste nicht gewünscht wird, kann dies CARPE DIEM gegenüber bei Buchung oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden. Zur Durchführung der von uns angebotenen Leistungen kann es erforderlich werden, Ihre personenbezogenen Daten ganz oder teilweise an unsere Vertragspartner (z.B. Airlines, Hotels, Kooperationspartner etc.) weiterzugeben, wobei wir uns selbstverständlich darum bemühen, diese Datenweitergabe auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Diese Vertragspartner unterliegen ebenfalls den für sie einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden durch uns erfolgt nur, sofern und soweit wir durch Rechtsvorschriften dazu gesetzlich verpflichtet sind. Alle Mitarbeiter und Leistungsträger sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Selbstverständlich erhalten Sie von uns jederzeit Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten. Natürlich haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten.
Sonstiges Die Teilnahme an den Reisen und Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko. Alle Reisen werden von uns sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet, aber selbstverständlich können wir keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Reiseerfolg oder eine Gipfelgarantie geben, da bei allen unseren Touren eine große Witterungsabhängigkeit besteht. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. Bei Veranstaltungen im Gebirge besteht, naturgegeben, ein erhöhtes Risiko, welches auch durch die Betreuung der von CARPE DIEM eingesetzten kompetenten Tourenführer, nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Hier wird von jedem Reiseteilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine eigenständige Vorbereitung auf die Tour und ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Bei den entsprechenden Touren kann deshalb die Bergbesteigung oder das Erreichen eines bestimmten Ortes nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistung sein. Mehrkosten durch wetter- bzw. verhältnisbedingte Programmänderungen, die CARPE DIEM nicht zu verantworten hat, können nicht übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter einer solchen Reise in Zusammenhang gebracht werden, besteht nicht. Vielen angebotenen Touren haftet ein Hauch von Abenteuer an – aber, dies macht nicht zuletzt den besonderen Reiz einer Reise oder Kurses aus und trägt letztendlich dazu bei die gebuchte Tour intensiver zu erleben und in bester Erinnerung zu behalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.
Gerichtsstand Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und CARPE DIEM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. Sämtliche Angaben auf diesen Seiten über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Aktualisierung im Dezember 2022. Mit Erscheinen des Jahresprogramms 2023 und der aktualisierten Webseiten verlieren alle vorher erschienenen Angebote ihre Gültigkeit.
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